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Konzession

Eine Konzession ist die behördliche Erlaubnis, Radio zu veranstalten oder Frequenzen zu nutzen; in der Schweiz erteilt sie das BAKOM.

Sie legt fest, wo, wie lange und unter welchen Bedingungen ein Radio senden darf. Wer eine hält, heisst Konzessionär. Die UKW-Konzession der SRG gilt bis zum 31. Dezember 2034.

Das BAKOM hat im Mai 2026 zwanzig UKW-Frequenzpakete für private Radios ausgeschrieben, die neuen Konzessionen beginnen im Januar 2027. Wer sich bewirbt, muss sein Programm im gewünschten Gebiet auch über DAB+ anbieten. Private Radios mit Leistungsauftrag (25) dürfen auf Antrag bei ihren bisherigen Frequenzen bleiben.

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